Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Schleif- und Dienstleistungsaufträge, die zwischen SCHÄRFBOX, Inhaber Florian Behrens, und dem Auftraggeber abgeschlossen werden.
Vertragsgegenstand ist die Erbringung handwerklicher Schleifdienstleistungen an Messern, Werkzeugen und vergleichbaren Gegenständen.
Es handelt sich um eine Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere ein Neuzustand oder eine dauerhafte Haltbarkeit, wird nicht geschuldet.
Die Annahme der Werkzeuge kann über Partnerstandorte (z. B. Baumärkte) erfolgen. Diese handeln ausschließlich als Annahmestellen.
Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich SCHÄRFBOX. Eine Haftung der Annahmestelle ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber bestätigt, Eigentümer der übergebenen Werkzeuge zu sein und über deren Zustand informiert zu sein.
Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage des vorhandenen Materialzustands. Insbesondere bei älteren, beschädigten oder bereits stark beanspruchten Werkzeugen können während der Bearbeitung Materialschwächen sichtbar werden.
Für Schäden, die auf Vorschäden, Materialermüdung, Rost, unsachgemäße Vorbehandlung oder verborgene Materialfehler zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
Zur Dokumentation des Zustands und zur Zuordnung zum Auftrag können Fotos der abgegebenen Werkzeuge angefertigt werden.
Diese dienen ausschließlich internen Zwecken der Dokumentation und werden nicht zu Werbezwecken verwendet.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichten Preise.
Die Zahlung erfolgt je nach Auswahl bar oder per PayPal.
Die Herausgabe der bearbeiteten Werkzeuge erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Sofern ein Lieferservice vereinbart wird, erfolgt der Transport auf Risiko des Auftraggebers.
SCHÄRFBOX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SCHÄRFBOX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Eine Haftung für Schäden, die auf materialbedingte Eigenschaften, altersbedingten Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung vor der Bearbeitung zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
Nach Fertigstellung sind die Werkzeuge zeitnah abzuholen.
Erfolgt keine Abholung innerhalb von 6 Wochen nach Fertigmeldung, behält sich SCHÄRFBOX vor, die Gegenstände zu entsorgen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von SCHÄRFBOX.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2026